Eu.D.D.C. ZUCHTZULASSUNG


Der Österreichische Doggenklub (ÖDK) hat so wie alle anderen Rassehundezuchtvereine auch eine eigene Zuchtordnung (ZO) die speziell auf die Deutsche Dogge zugeschnitten ist.

Darin wird unter anderem genau erörtert was eine Deutsche Dogge braucht um in die Zucht gehen zu können - die sogenannte Zuchtzulassung.

Um einen Rüden als Deckrüden für die Zucht einsetzen zu können oder eine Hündin als Zuchthündin zu verwenden müssen drei grundlegende Punkte erfüllt werden:

Gesundheit
Verhaltensprüfung
phänotypische Beurteilung

Außerdem muss das vorgeschriebene Alter gewährleistet sein, sowie die erforderlichen Untersuchungen. Diese beiden Aspekte sind aber nur ein kleiner Bestandteil der Zuchtzulassung.
Desweiteren kommen die Ausstellungsergebnisse sowie die Eu.D.D.C. Körung und der Wesenstest hinzu.

Die Körung:

Um eine Deutsche Dogge für die Zucht freigeben zu können ist eine Eu.D.D.C. Körung vorgeschrieben. Das Wort Eu.D.D.C. wird in einem späteren Absatz geauestens erklärt. Die Körung besteht aus dem Formwert des Hundes sowie aus dem Wesenstest.
Für diese Körung, die der ÖDK, jedes Mal rechtzeitig in der UH, sowie auf der Homepage veröffentlicht, stehen dem ÖDK speziell geschulte und ausgebildete Körmeister zur Verfügung, die die jeweils zur Körung vorstellig gewordenen Hunde beurteilen.

Bei der Körung des Formwertes eines Hundes, also das gesamte Erscheinungsbild betreffend, wird der Hund in seinen einzelnen Teilen bewertet. Das heißt, der Körmeister beginnt bei der Nasenspitze des Hundes und endet an der Rute. Spezielle Körformulare lassen keinen Spielraum für persönliche Vorstellungen oder Vorlieben des Körmeisters. Er kann nur das kören was er sieht und hat dafür das vorgegebene Formular zur Hand.

Der Unterschied einer Körung und der Beurteilung im Ausstellungsring ist folgender:

Bei den Ausstellungen treten meistens mehrere Hunde in einer Klasse um den begehrten Titel an. Der Richter hat pro Tag ca. um die 80 Hunde zu beurteilen und so bleibt ihm für die Beurteilung des einzelnen Hundes nicht allzu viel Zeit und natürlich ist auch die Tagesverfassung des Hundes ein wesentlicher Bestandteil des Ergebnisses auf der Ausstellung.

Bei der Körung verhält sich dies etwas anders. Zum einen wird immer nur ein Hund nach dem anderen dem Körmeister vorgeführt, des weiteren hat der Körmeister viel mehr Zeit die einzelnenen Hunde zu kören und die Tagesverfassung spielt hierbei eigentlich keine wesentliche Rolle.

Das soll heißen, dass die Ausstellungen sehr wichtig sind um die Rasse in Konkurrenz zu sehen und die Entwicklung der Rasse vor sich zu haben, jedoch die Körung ausschließlich unter ganz anderen Gesichtspunkten verläuft - nämlich wirklich nur nach diesen, die die Zucht betreffen.

Zu dieser Formwertkörung gehört auch der Wesenstest. Bei diesem Wesenstest wird der Hund in alltäglichen Situationen (Verhalten in einem Einkaufszentrum, Verhalten bei Annäherung einer fremden Person,... usw.) beobachtet und getestet.

Der ÖDK erlaubt ausschließlich wesensstarken Hunden und Hunden die sich friedlich ihrer Umwelt gegenüber zeigen in die Zucht zu gehen, da jegliche Aggression bei einem Hund dieser Größe und Stärke unglaubliche Ausmaße annehmen könnte.

Man kann die Fehler eines Hundes durch die Auswahl eines Partners, der diesen Fehler ausgleichen soll, nicht beseitigen. Die Fehler werden genetisch mitgetragen und werden immer wieder auftauchen. Daher müssen fehlerhafte Tiere von der Zucht ausgeschlossen werden.

Gegen das Körergebnis kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist schriftlich bei der Geschäftsstelle einzubringen. Die Zuchtkommission wird zusammentreten und der Hund wird nochmals vorgeführt werden müssen. Diese Entscheidung ist dann endgültig.

Aber Achtung:
Auch wenn eine Deutsche Dogge eine Eu.D.D.C. Zuchtzulassung besitzt, wird diese nicht in allen Mitgliedsländern der Eu.D.D.C. uneingeschränkt anerkannt.
Der DDC zum Beispiel fordert zusätzlich DNA von den Deckrüden, damit dieser Rüde in Deutschland zum Deckeinsatz kommen darf, in Österreich wird zusätzlich ein Herzultraschall gefordert, in der Schweiz das ED Röntgen.
Sie sollten daher immer beim Zuchtwart anfragen, welche zusätzlichen Voraussetzungen für die Zuchtfreigabe erforderlich sind.

Text: Robert Blümel u.a.