WESENSTEST
Der Wesensrichter für
Deutsche Doggen in Österreich
Ing. Hans Bierwolf
Der
ÖDK hat im Jahre 2007 den Wesenstest für Deutsche Doggen in
Österreich als Voraussetzung für die Zuchtzulassung eingeführt.
Der Sinn und Zweck des Wesenstestes ist es, typische Vertreter
der Deutschen Dogge zu erkennen und Tiere mit unerwünschten
Veranlagungen von der Zucht auszuschließen.
Unerwünschte Charaktereigenschaften einer Deutschen Dogge sind übertriebene Ängstlichkeit, Aggessivität und Unsicherheit. Erwünschte Deutsche Doggen sind in ihrem Charakter wesensfest, selbstsicher und mit einer engen Bindung an ihren Besitzer.
Der Wesenstest ist so angelegt, dass es jedem Doggenbesitzer ohne vorher zu üben möglich sein sollte, diesen Test positiv zu absolvieren. Die Deutsche Dogge wird Alltagssituationen ausgesetzt und es wird auch auf eine gute Mensch-Tier-Beziehung Wert gelegt. Es darf immer nur der Besitzer mit seinem Hund beim Wesenstest antreten, ein Wechsel der Personen ist nicht gestattet. Es sollte auch einer ausschließlichen Zwingerhaltung von Zuchttieren entgegenwirken, denn durch den Alltagstauglichkeitstest, wie man den Wesenstest durchaus auch bezeichnen kann, sind diese Züchter gezwungen, ihren Hunden auch ein 'normales Leben' neben dem Zwinger zu bieten. Eine Deutsche Dogge ist für eine Zwingerhaltung nicht geeignet und weist bei solch einer Haltung soziale Defizite auf.
Außerdem soll die
Veranlagung zur Aggressivität überprüft werden, was gerade in
der heutigen Zeit von großer Bedeutung ist. Immer wieder wird in
den Medien das Thema Kampfhunde angeschnitten und dadurch die
Öffentlichkeit sensibilisiert.
Aggressive Tiere sind laut
Zuchtordnung des ÖDK in der Zucht der Deutschen Dogge in Österreich
nicht erlaubt und wird auch laut Tierschutzgesetz verboten.
Dem ÖDK ist es ein großes Anliegen die Deutsche Dogge als Familienhund in Österreich zu erhalten.
Nach erfolgreich abgelegten Wesenstest, folgt für den vorgestellten Hund der Formwert für das Erlangen der EUDDC Zuchtzulassung.
Text: Blümel Robert u.a.