MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft im Österreichischen Doggenklub (ÖDK) kann schriftlich, mittels Antrag an die Geschäftsstelle oder per unten stehendem Online-Formular beantragt werden.
Alle Beitrittserklärungen bitte ausschließlich an folgende Adresse schicken:
Mag. Dr. Sabine Scherer
Schriftführerin
Eisengraberamt 85
A-3542 Eisengraberamt
sabine.scherer@von-wanaheim.at
Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung des ÖDK an. Über die Aufnahme oder Ablehnung entscheidet der Vorstand ohne Angabe von Gründen.
Der Antragsteller erwirbt die Mitgliedschaft, sobald die Einschreibgebühr und der Jahresbeitrag für das laufende Kalenderjahr sowie der Aufnahmeantrag eingelangt sind und er die schriftliche Bestätigung seiner Mitgliedschaft erhalten hat. Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 28. Februar des betreffenden Jahres unaufgefordert auf das Konto des ÖDK zu entrichten. Bei Eintritt nach dem 1. Juni wird für das 1. Jahr nur die Hälfte des Mitgliedsbeitrages verrechnet, die Höhe der Einschreibgebühr bleibt aber gleich. Sollte nach dem 28. Februar kein Zahlungseingang erfolgt sein, werden die Sonderleistungen des Vereins eingestellt und die zwischenzeitlich angefallenen Kosten eingefordert.
Die Kündigung der Mitgliedschaft
kann bis 31. Oktober für das nächste Jahr erfolgen, ansonsten
verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Es wird jedoch der Betrag nicht zurückerstattet.
Der Antrag auf Mitgliedschaft setzt voraus, daß der Bewerber in keinem zum ÖDK in Konkurrenz stehenden Verein Mitglied ist.
Bankverbindung:
Österreichischer Doggenclub
Bank: Waldviertler Sparkasse
Kontonummer:
Bankleitzahl:
IBAN: AT59 2027 2000 0106 2678
BIC: SPZWAT21XXX